Erwachsene
Die Satzung und die Geschäftsordnung des Vereins erkenne ich an.
Kinder und Jugendliche
Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, das mein(e) Tochter/Sohn
dem Schützenverein Eyendorf von 1952 e. V. beitritt und an den Schießsportveranstaltungen ( Wettkämpfe und Übungs
bzw. Trainingsschießen ) unter Aufsicht eines/einer vom Schützenverein beauftragten Schießleiters/in teilnimmt.
Nur bei Bewerbern, die noch nicht 16 Jahre alt sind:
Folgendes nehme ich zur Kenntnis:
1. Nach § 36 (1) der 1. Verordnung zum Waffengesetz (1.WaffV) ist Kindern unter zwölf Jahren das Schießen mit
Schusswaffen in Schießstätten nicht gestattet. Es sei denn, der Landkreis Harburg erteilt eine Ausnahme von dem
Verbot.
2. Nach § 36 (2) 1.WaffV ist Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 14 Jahre alt sind, nur das
Schießen mit Luftdruck-, Federdruck und CO/2 Waffen gestattet. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben,
aber noch nicht 16 Jahre alt sind, ist auch das Schießen mit sonstigen Waffen in Schießstätten gestattet.
Wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat.
SEPA-Lastschriftenmandat
Schützenverein Eyendorf von 1952 e.V. , In de Mees 1A, 21376 Eyendorf
Gläubiger ID = DE61ZZZ00000319068
Ich ermächtige den Schützenverein Eyendorf von 1952 e.V. , Zahlungen von meinem Konto
mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an,
die vom Schützenverein Eyendorf von 1952 e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum,
die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.